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Nutzwertgutachten – das sollten Sie wissen

Im Fachjargon wird für ein Nutzwertgutachten oft auch der Begriff Parifizierung verwendet. Man versteht darunter das Ergebnis einer Nutzwertberechnung. Das Gutachten legt fest, in welchem Verhältnis ein Eigentumsanteil zur gesamten Liegenschaft oder eines Hauses steht. Soll im Rahmen eines Wohnungseigentumsvertrags im Grundbuch ein Eintrag über eine Wohneinheit durchgeführt werden, ist ein Nutzwertgutachten notwendig. Ebenso ist ein Gutachten notwendig, wenn es zum Beispiel bei Erbschaften zur Aufteilung von Liegenschaften kommt. Wichtig dabei ist zu verstehen, dass ein Gutachten nicht nur für einzelne Teile gemacht werden kann, sondern immer für das ganze Immobilienobjekt. Es ist also nicht möglich den Nutzwert einer einzelnen Wohnung zu berechnen, es wird die ganze Immobilie bewertet und die einzelnen Einheiten miteinander verglichen.


Das Gutachten muss von einem Sachverständigen durchgeführt werden und es sind folgende Unterlagen vorzulegen. Ein Grundbuchsauszug, Einreichpläne bei Neubauten bzw. Baukonsenspläne, ein Baubescheid oder eine Baugenehmigung. Liegen keine Baupläne vor, muss eine Neuvermessung durchgeführt werden. Im Gutachten werden alle Räume, die Außenanlagen und die Parkplätze aufgelistet, die zu einer Liegenschaft gehören. Der Nutzwert der Immobilie wird über die Nutzfläche berechnet. Die Nutzfläche einer Wohnung ist die ganze Bodenfläche. Es werden von diesem Wert die Wandstärken, die Treppen und die Türöffnungen sowie offene Balkone und Terrassen und Keller und Dachboden abgezogen. Es wird durch den Sachverständigen eine Basiswohnung festgelegt und alle anderen Wohnungen mit dieser Basiswohnung in Beziehung gesetzt. Durch dieses Verfahren ergeben sich sowohl Zu- als auch Abschläge. So wird wahrscheinlich eine Wohnung, die an der Straßenseite des Hauses liegt niedriger bewertet, als eine Wohnung, die in den Innenhof gerichtet ist.


Wer eine Eigentumswohnung erwerben will, ist gut beraten, einen Blick in das Nutzwertgutachten zu machen. Dort sind neben der Nutzungsaufteilung auch die Verteilung der anfallenden Betriebskosten geregelt. Ist durch die Nutzwertberechnung das Verhältnis der Eigentumsanteile festgelegt, wird ein Verteilungsschlüssel bestimmt. Der nächste Schritt ist der Abschluss eines Wohnungseigentumsvertrages zwischen allen Miteigentümern und Miteigentümerinnen. Dadurch wird das Rechtsverhältnis fixiert. Kommt es zum Kauf einer Eigentumswohnung von einem Vorbesitzer oder einer Vorbesitzerin, muss der bereits vorhandene Wohnungseigentumsvertrag übernommen werden. Ist der neue Besitzer nicht damit einverstanden, sind Änderungen grundsätzlich möglich. Es müssen aber alle Besitzer des Hauses damit einverstanden sein. Dieses Einverständnis lässt sich in der Praxis oft nur sehr schwer herstellen. Durch die Festlegung der Nutzwerte sind alle Eigentümer und Eigentümerinnen eines Immobilienobjekts anteilsmäßig an den allgemeinen Teilen wie zum Beispiel Treppenhaus oder Dach eines Hauses beteiligt. Die Kosten richten sich grundsätzlich nach der Größe der Liegenschaft. Es kann sich aber bezahlt machen, bei mehreren Ziviltechnikern bzw. Sachverständigen anzufragen, da die Preise unterschiedlich sein können.